Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstalter

für die Nutzung von Fair-Bytes Ticketing

Zuletzt aktualisiert am 02.10.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Nutzer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung von „Fair-Bytes Ticketing“, also aller Apps, Web-Anwendungen und Webseiten, die Fair-Bytes dafür bereitstellt, insbesondere der App „Fair-Bytes“, des Studios und der Ticketshops der Veranstalter, jeweils unter den Domains von Fair-Bytes (insbesondere fair-bytes.com, fair-bytes.de und fair-bytes.org) und deren Subdomains (gemeinsam „Plattform“).

(2) Betreiberin der Plattform ist die Fair-Bytes GmbH, Auf der Steige 15, 71277 Rutesheim, Amtsgericht Stuttgart, HRB 795967, USt-IdNr.: DE370084943, E-Mail: info@fair-bytes.com (nachfolgend „Fair-Bytes“).

(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige Organisationen („Veranstalter“). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Wer sich registriert, bestätigt, nicht als Verbraucher zu handeln.

(4) Vertragspartner von Fair-Bytes ist der Veranstalter, also die in der Plattform angelegte Organisation. Natürliche Personen, die die Plattform für einen Veranstalter nutzen (Inhaber, Teammitglieder, Aushilfen; „Nutzer“), handeln in dessen Namen. Wer eine Organisation anlegt, versichert, dazu berechtigt zu sein. Der Veranstalter muss sich das Handeln seiner Nutzer zurechnen lassen.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fair-Bytes stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungen

(1) Fair-Bytes stellt dem Veranstalter die Plattform als Software-as-a-Service bereit. Damit kann der Veranstalter insbesondere

  • Veranstaltungen, Termine und Ticketarten anlegen und verwalten,
  • Tickets über einen eigenen Ticketshop verkaufen oder kostenlos abgeben,
  • Bestellungen, Erstattungen und Stornierungen verwalten,
  • Tickets beim Einlass per QR-Code prüfen, auch durch Teammitglieder und Aushilfen,
  • Teammitglieder mit Rollen und Rechten verwalten,
  • Werbemittel wie Plakat-QR-Codes und Kurzlinks erzeugen,
  • Einwilligungen von Käufern in seinen Newsletter einholen,
  • Berichte und Abrechnungen abrufen.

(2) Im Namen des Veranstalters versendet die Plattform E-Mails an Käufer, insbesondere die Bestellbestätigung mit Tickets und Rechnung, weitergeleitete Tickets sowie Hinweise auf Terminänderungen, Stornierungen und Erstattungen. Käufer können ihre Bestellung über einen persönlichen Link abrufen, Tickets einzeln herunterladen, an andere Personen weiterleiten und in Apple Wallet oder Google Wallet speichern.

(3) Vertragspartner der Käufer ist ausschließlich der Veranstalter. Fair-Bytes ist weder Veranstalter noch Verkäufer der Tickets, sondern technischer Dienstleister.

(4) Fair-Bytes gestaltet die Ticketshops nach den Anforderungen an Barrierefreiheit (WCAG 2.1 Stufe AA, EN 301 549) und behebt gemeldete Mängel in angemessener Frist. Für seine Inhalte, etwa Bildbeschreibungen und verständliche Texte, und, soweit er nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet ist, für die Barrierefreiheitserklärung ist der Veranstalter verantwortlich. Fair-Bytes stellt ihm auf Anfrage die dafür nötigen Angaben zur Shop-Oberfläche bereit.

§ 3 Vertragsschluss, Konto, Team, Aushilfen

(1) Mit der Registrierung und der Zustimmung zu diesen AGB gibt der Veranstalter ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Fair-Bytes nimmt es an, indem es den Zugang zur Plattform bereitstellt; das geschieht in der Regel automatisch nach Bestätigung der E-Mail-Adresse. Fair-Bytes kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(2) Tickets verkaufen kann der Veranstalter erst, wenn Stripe sein Zahlungskonto verifiziert hat (§ 5).

(3) Der Veranstalter macht bei der Registrierung und in der Plattform richtige und vollständige Angaben und hält sie aktuell.

(4) Der Veranstalter kann weitere Nutzer als Teammitglieder einladen und ihnen Rollen zuweisen sowie Aushilfen per Link oder QR-Code einen zeitlich begrenzten Zugang zum Prüfen von Tickets geben. Einladungs- und Aushilfen-Links gibt er nur an die vorgesehene Person weiter. Er verantwortet, wer darüber beitritt und welche Rollen er vergibt.

(5) Der Veranstalter hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Für Handlungen über seine Zugänge ist er verantwortlich, soweit er sie zu vertreten hat. Fair-Bytes empfiehlt, die angebotene Zwei-Faktor-Anmeldung oder Passkeys zu nutzen.

(6) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt genutzt werden, informiert der Veranstalter Fair-Bytes unverzüglich.

§ 4 Generierte Rechtstexte und Rechnungen

(1) Fair-Bytes erzeugt für jeden Ticketshop aus den Angaben des Veranstalters ein Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer und eine Datenschutzerklärung („Mustertexte“). Die Mustertexte sind Vorlagen und keine Rechtsberatung. Sie sind auf terminierte Freizeitveranstaltungen in Deutschland zugeschnitten, etwa Konzerte, Theater, Feste und Partys.

(2) Der Veranstalter prüft die Mustertexte vor der Veröffentlichung seines Shops und nach jeder Änderung seiner Angaben und ist gegenüber seinen Käufern für ihren Inhalt verantwortlich. Bei der Veröffentlichung bestätigt er die Prüfung in der Plattform.

(3) Verkauft der Veranstalter andere Leistungen, insbesondere Kurse, Seminare oder mehrteilige Angebote, oder passen die Mustertexte aus anderen Gründen nicht, hinterlegt er in der Plattform eigene Texte. Für Widerrufsbelehrung, Widerrufsbutton (§ 356a BGB) und alle weiteren Pflichtangaben ist er dann selbst verantwortlich, ebenso dafür, dass seine Käufer eigene AGB auf einem dauerhaften Datenträger erhalten (§ 312f Abs. 2 BGB). Der Bestellbestätigung legt Fair-Bytes nur die Muster-AGB als PDF bei.

(4) Fair-Bytes passt die Mustertexte bei Bedarf an, etwa an Gesetzesänderungen. Neue Fassungen gelten für Bestellungen ab ihrer Veröffentlichung. Über wesentliche Änderungen informiert Fair-Bytes den Veranstalter in Textform.

(5) Fair-Bytes stellt den Käufern Rechnungen im Namen und für Rechnung des Veranstalters aus (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Der Veranstalter ist für die Richtigkeit der dafür nötigen Angaben verantwortlich, insbesondere Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Steuerstatus und die Steuersätze seiner Ticketarten.

§ 5 Zahlungsabwicklung über Stripe

(1) Zahlungen der Käufer wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland) über Stripe Connect ab. Fair-Bytes legt dafür für den Veranstalter ein eigenes Stripe-Konto an. Der Veranstalter richtet es im eingebetteten Onboarding der Plattform ein und schließt dabei mit Stripe dessen Vertrag für verbundene Konten (Connected Account Agreement). Für dieses Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die Bedingungen von Stripe.

(2) Die Zahlung eines Käufers geht unmittelbar auf das Stripe-Konto des Veranstalters, abzüglich der Gebühren von Stripe und der Plattformgebühr nach § 6. Fair-Bytes nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Käufer entgegen. Auszahlungen auf sein Bankkonto steuert der Veranstalter in der Plattform, manuell oder nach Zeitplan.

(3) Welche Zahlungsarten Käufern angeboten werden, legt Fair-Bytes in Abstimmung mit dem Veranstalter fest.

(4) Erstattungen an Käufer veranlasst der Veranstalter in der Plattform. Rückbelastungen (Chargebacks) und Zahlungsstreitigkeiten gehen samt der Gebühren von Stripe zulasten des Veranstalters; er bearbeitet sie innerhalb der von Stripe gesetzten Fristen.

(5) Ist ein Termin abgesagt und reagiert der Veranstalter 7 Tage lang nicht auf E-Mails von Fair-Bytes an seine Kontaktadresse und an den Inhaber der Organisation, darf Fair-Bytes den Verkauf für diesen Termin stoppen und den Käufern im Namen des Veranstalters vom Stripe-Konto erstatten, soweit dort Guthaben vorhanden ist. Eine Pflicht dazu besteht nicht; aus eigenen Mitteln erstattet Fair-Bytes nicht.

(6) Fair-Bytes haftet nicht für Verfügbarkeit, Fehler oder Entscheidungen von Stripe, etwa bei Verifizierung, Sperrung oder Auszahlungen, und nicht für von Stripe erhobene Gebühren.

§ 6 Vergütung und Abrechnung

(1) Für die Nutzung des Service fällt eine Gebühr von 0,29 € (netto) pro verkauftem, kostenpflichtigem Ticket an. Für unentgeltlich abgegebene Tickets fällt keine Gebühr an. Es gibt keine Grundgebühr und keine Mindestabnahme. Abweichend hiervon kann zwischen Fair-Bytes und dem Veranstalter in Textform ein anderer Gebührensatz vereinbart werden; dieser tritt dann an die Stelle des vorgenannten Satzes.

(2) Unentgeltlich im Sinne von Absatz 1 ist ein Ticket nur, wenn weder der Veranstalter noch ein Dritter in seinem Auftrag oder in Absprache mit ihm eine Gegenleistung dafür erhält, weder über die Plattform noch außerhalb. Gegenleistung ist jeder geldwerte Vorteil, insbesondere eine Zahlung in bar, per Überweisung oder über einen anderen Zahlungsdienst, eine Ware oder Dienstleistung oder ein Aufpreis auf eine andere Leistung, die nur zusammen mit dem Ticket erhältlich ist. Ein über die Plattform unentgeltlich ausgegebenes Ticket, für das eine solche Gegenleistung erbracht wird, gilt als verkauftes, kostenpflichtiges Ticket; Fair-Bytes stellt die Gebühr dafür nach Absatz 6 in Rechnung.

(3) Die Gebühr nach Absatz 1 wird bereits beim Kauf eines Tickets einbehalten, und zwar in Höhe der Nettogebühr zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, aufgerundet auf den nächsten vollen Cent, derzeit 0,35 € je kostenpflichtigem Ticket. Dieser Einbehalt ist eine vorläufige Vorauszahlung auf die Gebühr nach Absatz 1 und kein eigenständiges Entgelt.

(4) Fair-Bytes erstellt monatlich eine Abrechnung über die im Vormonat verkauften Tickets (Rechnung nach § 14 UStG); die Umsatzsteuer wird dabei einmalig auf die Nettosumme berechnet. Die Abrechnung ist in der Plattform abrufbar und wird an die hinterlegte Kontakt-E-Mail geschickt; der Veranstalter hält diese aktuell. Einwendungen sind binnen 6 Wochen nach Zugang möglich.

(5) Übersteigt der Einbehalt die Abrechnung, erstattet Fair-Bytes die Differenz mit der Abrechnung auf das Stripe-Konto des Veranstalters, spätestens mit der Abrechnung des Folgemonats.

(6) Liegt die Abrechnung nur wegen Rundung über dem Einbehalt, fordert Fair-Bytes die Differenz nicht nach. Konnte eine Gebühr beim Kauf nicht einbehalten werden, stellt Fair-Bytes sie mit der Abrechnung in Rechnung; sie ist binnen 14 Tagen zu zahlen. Bei Verzug kann Fair-Bytes Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen und den Zugang nach § 11 einschränken, bis der Betrag beglichen ist.

(7) Wird ein Ticket erstattet, bleibt die beim Verkauf angefallene Gebühr bestehen; eine zusätzliche Gebühr fällt nicht an.

(8) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere,

  • für seine Veranstaltungen alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten (u. a. Steuer-, Verbraucherschutz-, Jugendschutz-, Sicherheits- und Veranstaltungsrecht) und nötige Genehmigungen und Lizenzen einzuholen, etwa bei der GEMA,
  • seine Stammdaten richtig und aktuell zu halten, insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Steuerstatus, Steuernummer oder USt-IdNr. und Registerangaben; sie fließen in Impressum, Rechtstexte und Rechnungen seines Shops ein,
  • Termine, Beginn, Einlass und Ort in der Plattform unverzüglich zu aktualisieren, wenn sie sich ändern; die Plattform informiert die Käufer darüber automatisch,
  • bei einer Absage die Erstattung an die Käufer binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe zu veranlassen und Käufer über Verschiebungen und ihre Rechte zu informieren,
  • Tickets, die er über die Plattform unentgeltlich ausgibt, nicht gegen eine Gegenleistung im Sinne von § 6 (2) abzugeben, auch nicht über Dritte,
  • Anfragen seiner Käufer selbst zu beantworten und sie nicht an Fair-Bytes zu verweisen,
  • bei Ticketarten mit Namensprüfung den Namen beim Einlass nur mit einem geeigneten Nachweis abzugleichen und Namen nur zu erheben, wo er sie benötigt,
  • Newsletter-Einwilligungen seiner Käufer nur für seinen eigenen Newsletter zu nutzen und Abmeldungen unverzüglich zu beachten,
  • Rechnungen, Abrechnungen und Berichte, die er aufbewahren muss, selbst herunterzuladen und zu archivieren.

§ 8 Inhalte, Nutzungsrechte, Moderation

(1) Für alle Inhalte, die er in die Plattform einstellt (etwa Texte, Bilder, Logos, Veranstaltungsbeschreibungen und Preise), ist der Veranstalter allein verantwortlich.

(2) Der Veranstalter sichert zu, dass seine Inhalte und Veranstaltungen keine Rechte Dritter verletzen, keine strafbaren, diskriminierenden, pornografischen, jugendgefährdenden oder sonst unzulässigen Inhalte enthalten und nicht irreführend sind. Er bietet keine Tickets für Veranstaltungen an, die gegen Gesetze verstoßen, zu Hass oder Gewalt aufrufen oder Menschen wegen geschützter Merkmale ausgrenzen.

(3) Der Veranstalter räumt Fair-Bytes ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, seine Inhalte für die Erbringung des Service zu nutzen, insbesondere sie zu speichern, technisch anzupassen, öffentlich zugänglich zu machen (auch über Suchmaschinen, Vorschaubilder beim Teilen, Kurzlinks und Plakat-QR-Codes), in E-Mails, Tickets und Wallet-Pässen zu verwenden und dafür an Dienstleister zu übermitteln, etwa an Google für Google Wallet. Das Recht gilt über das Vertragsende hinaus, soweit es für bereits verkaufte Tickets nötig ist.

(4) Rechtswidrige Inhalte kann jeder über den Link „Inhalt melden“ in jedem Ticketshop oder an info@fair-bytes.com melden. Fair-Bytes bestätigt den Eingang, prüft die Meldung sorgfältig und teilt dem Meldenden seine Entscheidung mit.

(5) Verstoßen Inhalte oder Veranstaltungen gegen Gesetze oder diese AGB, kann Fair-Bytes sie sperren oder entfernen oder den Verkauf einschränken und wählt dabei das mildeste geeignete Mittel. Fair-Bytes begründet seine Entscheidung dem Veranstalter in Textform mit den zugrunde liegenden Tatsachen und der Rechtsgrundlage. Der Veranstalter kann ihr per E-Mail widersprechen. Fair-Bytes entscheidet nicht automatisiert.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die Daten der Nutzer (Konto, Team, App und Studio) ist Fair-Bytes selbst verantwortlich. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter fair-bytes.com/datenschutz.

(2) Daten der Käufer und Ticketinhaber verarbeitet Fair-Bytes im Auftrag des Veranstalters als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unter fair-bytes.com/auftragsverarbeitung in der Fassung, die zur jeweils geltenden Fassung dieser AGB gehört. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags; mit der Zustimmung zu diesen AGB schließt der Veranstalter ihn ab. Der AVV ändert sich nur nach § 14.

(3) Gegenüber seinen Käufern ist der Veranstalter datenschutzrechtlich verantwortlich. Er sorgt für eine Rechtsgrundlage der Verarbeitung und informiert seine Käufer über die Datenschutzerklärung seines Shops.

(4) Käuferdaten nutzt Fair-Bytes nur in engen Grenzen auch für eigene Zwecke: für IT-Sicherheit und Missbrauchsabwehr, für die Abrechnung der Plattformgebühr, für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und für anonymisierte Statistiken. Fair-Bytes nutzt Käuferdaten nicht für eigene Werbung und gibt sie nicht zu Werbezwecken an Dritte weiter.

(5) Stripe verarbeitet Zahlungsdaten als eigenständig Verantwortlicher (§ 5).

(6) Exportiert der Veranstalter Daten aus der Plattform, etwa Rechnungen oder Berichte, ist er für deren rechtmäßige Nutzung verantwortlich.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen des Service

(1) Fair-Bytes bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Service, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

(2) Wartungsarbeiten und Updates können zu kurzen Unterbrechungen führen. Planbare Wartungen führt Fair-Bytes nach Möglichkeit außerhalb typischer Veranstaltungs- und Verkaufszeiten durch. Notwendige Sicherheitsupdates spielt Fair-Bytes ohne Vorankündigung ein.

(3) Fair-Bytes darf den Service weiterentwickeln und Funktionen ändern oder einstellen, soweit die Hauptleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Fällt eine Funktion weg, die der Veranstalter erkennbar nutzt, kündigt Fair-Bytes dies mindestens 4 Wochen vorher in Textform an, außer gesetzliche Gründe, Sicherheitsgründe oder Vorgaben von Dienstleistern wie Stripe erfordern ein schnelleres Handeln.

§ 11 Sperrung und Einschränkung

(1) Fair-Bytes kann den Zugang des Veranstalters ganz oder teilweise sperren oder einschränken, Inhalte entfernen oder den Verkauf stoppen, wenn

  1. a) der Veranstalter wesentlich gegen diese AGB oder gegen Gesetze verstößt,
  2. b) konkrete Anhaltspunkte für Betrug oder eine missbräuchliche Nutzung bestehen,
  3. c) die Sicherheit der Plattform, der Käufer oder Dritter gefährdet ist,
  4. d) eine Behörde oder ein Gericht es verlangt oder
  5. e) der Veranstalter mit einer Zahlung nach § 6 (6) trotz Mahnung in Verzug ist.

(2) Fair-Bytes wählt das mildeste geeignete Mittel und berücksichtigt die Interessen des Veranstalters und seiner Käufer. Wo möglich, mahnt Fair-Bytes vorher ab.

(3) Fair-Bytes begründet die Maßnahme spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform und nennt die zugrunde liegenden Tatsachen. Der Veranstalter kann per E-Mail widersprechen. Fair-Bytes prüft den Widerspruch und hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfällt.

(4) Auch während einer Sperre bleiben das Prüfen bereits verkaufter Tickets, die Bestellseiten der Käufer und Erstattungen möglich, außer der Grund der Sperre erfordert etwas anderes, etwa bei Betrug.

(5) Besteht der Verdacht, dass ein Nutzerkonto kompromittiert ist, kann Fair-Bytes es sofort vorübergehend sperren.

§ 12 Haftung und Freistellung

(1) Fair-Bytes haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fair-Bytes nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Kalenderjahr höchstens auf den höheren Betrag aus den in den letzten 12 Monaten gezahlten Gebühren und 2.500 €.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, auch für entgangenen Gewinn, ausgefallene Ticketverkäufe und Folgeschäden.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Fair-Bytes nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus den Sicherungen von Fair-Bytes erforderlich ist.

(5) Ansprüche gegen Fair-Bytes aus leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(6) Für Störungen, die Fair-Bytes nicht zu vertreten hat, etwa durch höhere Gewalt, Ausfälle von Stripe oder anderen externen Diensten oder Bedienfehler des Veranstalters, haftet Fair-Bytes nicht.

(7) Der Veranstalter stellt Fair-Bytes von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten, seinen Veranstaltungen, seinen eigenen Rechtstexten oder einer Verletzung seiner Pflichten aus diesen AGB beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

§ 13 Laufzeit, Kündigung, Abwicklung, Datenexport

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Veranstalter kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, Fair-Bytes mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Textform. Löscht ein Nutzer sein Konto, kündigt das den Vertrag des Veranstalters nicht.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Fair-Bytes insbesondere vor, wenn ein Grund nach § 11 (1) a) oder b) trotz Abmahnung fortbesteht.

(4) Nach Vertragsende ist der Shop offline, und es werden keine Tickets mehr verkauft. Bis zum letzten bereits verkauften Termin bleiben das Prüfen der Tickets, die Bestellseiten der Käufer, Ticket-Downloads und Erstattungen möglich (Abwicklung); neue Gebühren fallen dafür nicht an.

(5) Der Veranstalter kann während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Ende der Abwicklung einen Export seiner Daten anfordern (Bestellungen, Tickets, Käufer, Newsletter-Einwilligungen). Fair-Bytes stellt ihn binnen 30 Tagen kostenlos in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit, etwa CSV oder JSON. Rechnungen und Berichte kann der Veranstalter jederzeit selbst in der Plattform herunterladen.

(6) Danach löscht Fair-Bytes die Daten des Veranstalters, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bis zum Vertragsende angefallene Gebühren bleiben geschuldet.

§ 14 Änderungen dieser AGB und des AVV

(1) Fair-Bytes kann diese AGB und den AVV ändern, soweit dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist: Änderungen von Gesetz oder Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen der Plattform, Wechsel oder Änderung eines Dienstleisters oder Belange der Sicherheit. Preise und Hauptleistungen ändert Fair-Bytes nicht einseitig.

(2) Fair-Bytes kündigt Änderungen mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an die Kontaktadresse des Veranstalters an und stellt die neue Fassung bereit.

(3) Ab Inkrafttreten setzt die weitere Nutzung der Plattform die Zustimmung zur neuen Fassung voraus, die ein Nutzer des Veranstalters in der Plattform erklärt; bis dahin ist die Nutzung eingeschränkt. Stimmt der Veranstalter nicht zu, kann er den Vertrag zum Inkrafttreten fristlos kündigen.

(4) Ist eine Änderung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht oder zur Abwehr einer Sicherheitsgefahr erforderlich, kann sie ohne Frist in Kraft treten.

§ 15 App-Stores

Wird die App über den Apple App Store oder den Google Play Store bezogen, gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen. Apple Inc. und Google LLC sind nicht Vertragspartner, übernehmen keine Gewährleistung für die App und haften nicht für Ansprüche aus ihrer Nutzung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Fair-Bytes.

(3) Mitteilungen nach diesen AGB erfolgen in Textform, an Fair-Bytes über info@fair-bytes.com, an den Veranstalter über die in der Plattform hinterlegte Kontakt-E-Mail.

(4) Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

(5) Der Veranstalter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Fair-Bytes darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen und den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; über eine Übertragung informiert Fair-Bytes den Veranstalter vorab, der dann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen kann.

(6) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

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